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Entwicklung der Demokratie - da gibt es noch viel zu tun.

 

Bürger- beteiligung  ist mehr,  als nur Wählen.

 

Was die Bürger wollen -   ist unser  Programm.


ANTRÄGE

Alte Anträge: Hier klicken

 

Antrag 9:  Sitzung Umweltsausschuß

Clostridien in Biogas-Anlagen

Antrag 10: Ortsrat Ottersberg

Einrichtung einer Fußgängerampel

 

 

 

 

Antrag 5:  Finanzausschuß 07.02.2007

Finanzierung Bürgerbeteiligung

Antrag 6:  Finanzausschuß 07.02.2007

Kunst im öffentlichen Raum

Antrag 7:  Sitzung des Rates 15.03.07

Einwohnerversammlung Neubau des Gymnasiums.

Antrag 8:  Sitzung des Rates 15.03.07

Bürgerbefragung Gymnasium

 

 

Antrag 5: An den Finanzausschuß zur Sitzung am 7.2.2007

Erster Antrag:
Im Haushaltsplan des Flecken Ottersberg  wird eine neue  Haushaltstelle
“Bürgerbeteiligung” eingerichtet.

Zweiter  Antrag:
Diese Haushaltsstelle wird im Haushaltsjahr 2007 mit 5.000 Euro  angesetzt.

Begründung
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 16.11.2006 waren sich die
Ratsmitglieder fraktionsübergreifend einig, daß  Bürgerbeteiligung im Flecken
Ottersberg eine wichtige Frage darstelle und riefen den “Arbeitskreis
Bürgerbeteiligung“ ins Leben, der in 2007 seine Arbeit beginnen wird. Um die
Bedeutung des Themas hervorzuheben, soll eine neue Haushaltsstelle
eingerichtet werden. Sie könnte im Haushaltsplan im  Unterabschnitt 0520
"Wahlen und Statistiken" eingerichtet werden.  Bürgerbeteiligung ist in hohem
Maße auf Information angewiesen. Damit Maßnahmen wie z. B. die von Klaus
Rebentisch formulierte Idee einer  Bürgerbildzeitung,  umgesetzt werden
können, bedarf es auch finanzieller  Mittel.

ERGEBNIS DER ABSTIMMUNG: Der Arbeitskreis “Bürgerbeteiligung” ist Bestandteil der Beratungs-Gremien. Die Kosten des Arbeitskreises werden von der Gemeinde getragen.



Antrag 6: An den Finanzausschuß zur Sitzung am 7.2.2007

Kunst im öffentlichen Raum

Antrag: Für die Ausschreibung eines  Wettbewerbs "Kunst im öffentlichen Raum"
auf dem Ottersberger Kreisel werden  im Haushaltsplan 2007 5.000 Euro zur
Verfügung gestellt.

Begründung:  Durch die Fachhochschule hat Ottersberg viele Künstlerinnen und
Künstler im  Ort. Dies kommt jedoch in Ottersberg selbst kaum oder gar nicht
zur  Erscheinung. Durch ein Kunstwerk auf dem Kreisel könnte die Gemeinde
Ottersberg seine Offenheit gegenüber der Kunst an einer zentralen  Stelle
darstellen, die auch von vielen Nicht-Ottersbergern eingesehen wird. Der
Wettbewerb könnte in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule durchgeführt
werden. Gleichzeitig würde durch Öffentlichkeitsarbeit Werbung für die Kunst
und den Flecken stattfinden.
 

ERGEBNIS DER ABSTIMMUNG : Der Antrag wird zum Kulturausschuß überwiesen und dort neu verhandelt.



Antrag 7: Einwohnerversammlungen zum Neubau des Gymnasiums

15. Februar 2007:  Antrag zur Ratssitzung am 15.3.2007: 

Der Rat möge beschließen:

Der Bürgermeister lädt in allen Ortschaften des Fleckens Ottersberg vor
Baubeginn des Gymnasiums zu Einwohnerversammlungen. Auf  den
Einwohnerversammlungen werden die Einwohnerinnen und Einwohner über  Chancen und Risiken des Gymnasiumneubaus, vor allem aber auch über die
haushaltspolitische Entwicklung und die damit verbundenen  Nachteile informiert.

Begründung:
Bei dem Gymnasiumneubau handelt es sich um ein wichtiges Projekt, das sowohl die Attraktivität des Fleckens steigern als auch den Ausgleich des Haushalts erschweren wird. Durch die Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt wird der Verwaltungshaushalt aufgrund der Zinsrückzahlungen stark belastet werden (siehe mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde). Dies wird freiwillige Leistungen z.B. in der Kulturförderung  aber auch Aufgaben der Daseinvorsorge z. B. Straßen- Neubau und Versorgung der Grundschulen gefährden. In der öffentlichen Debatte wurde bisher stets auf die Vorteile eines Gymnasiums hingewiesen, aber die haushaltspolitischen Auswirkungen weitgehend ausgeblendet.

Bei einer Investition diesen Ausmaßes (ca. vier Millionen Euro) haben die
Einwohnerinnen und Einwohner ein Recht umfassend informiert zu werden, und
der Bürgermeister steht in der Pflicht. In § 62 Absatz 3 Satz 3 bis 6 NGO heißt es: "Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Bei wichtigen  Planungen und Vorhaben der Gemeinde soll sie oder er die Einwohnerinnen und Einwohner rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und  Auswirkungen unterrichten.
Die Unterrichtung ist so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister soll zu diesem Zwecke Einwohnerversammlungen für die ganze  Gemeinde oder für Teile des Gemeindegebiets durchführen." Auch § 8 der Hauptsatzung des Fleckens
Ottersberg regelt diese Aufgabe  unmißverständlich.
 


Antrag 8:  Bürgerbefragung Gymnasium- Neubau

 

An den Bürgermeister, Herrn Horst Hofmann, Flecken Ottersberg
21.  Februar 2007

Antrag zur Ratssitzung am 15. März 2007
Bürgerbefragung zum Gymnasiumneubau

Antrag:
Der Rat möge beschließen, daß nach §22 d NGO eine Bürgerbefragung über den geplanten  Gymnasiumsneubau stattfindet. Im Vorfeld werden alle Bürgerinnen und Bürger über  Vor- und Nachteile eines Gymnasiums schriftlich informiert.

Begründung:
§ 22 d NGO ermöglicht dem Rat, in  Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger zu  beschließen. Da nach Ansicht der Verwaltung und der Fraktionen die Haushaltssituation angespannt ist, bedeutet eine Investition von ca. vier Millionen Euro in den Jahren 2007 und 2008 einen großen Einschnitt. Die  Ottersberger Bürgerinnen und Bürger werden von den nütigen Sparmaßnahmen auf verschiedene Art und Weise betroffen sein z. B. in den Bereichen Straßenreparaturen oder bei öffentlichen Einrichtungen.
Diese Konsequenzen sind durchaus nachvollziehbar, da durch ein Gymnasium das schulische Angebot im  Flecken Ottersberg wesentlich verbessert wird. Allerdings sollten die  Bürgerinnen und Bürger über das Projekt und die Konsequenzen ausreichend  informiert und befragt werden, da sie die Entscheidung mittragen müssen.
 


Antrag 9: Clostridien in Biogas-Anlagen

An den Bürgermeister Flecken Ottersberg
Sitzung des Umweltschutz- und Landwirtschaftsaussuß am 12.03.07

Sehr geehrter Herr Hofmann,

die Nachrichten häufen sich, dass Biogas-Anlagen hochgradige Erreger
in die Umwelt entlassen. Der neueste Fall: Haselund/Kiel: 12 Rinder sind verendet, nach Angaben eines Kreissprechers wahrscheinlich eine Vergiftung durch Bakterien. Ein Tierarzt hat den Verdacht geäußert, dass die  Tiere durch die von der Biogasanlage Viöl als Dünger ausgebrachten Gärrückstände mit Botulismus-Erregern (Clostridium botulinum- Sporen) angesteckt worden sind. Soweit die Meldung von Animal-Helth-Online.

Eine Biogasanlage gibt auf 4 verschiedenen Wegen hochgradige Erreger
(Clostidien-Botulinum-Sporen) an die Umwelt ab. Alle Möglichkeiten müssen untersucht werden und wenn sich die Immisionen bestätigen, müssen sie unterbunden werden.

 a. Sporen im Abwasser in das Kanalnetz
 b. Sporen im Dampf bei der Trocknung in die Außenluft
 c. Sporen im Gärsubstrat auf die Felder
 d. Sporen im Trockensubstrat auf die Felder oder Gärten
 e. Außerdem das Nervengas, oder Teile davon in den Abgasen der                    Verbrennungs- Motoren in die Außenluft

Zur Sitzung des Umweltschutz- und Landwirtschaftsausschuß stelle ich
den Antrag, die folgenden Tagungsordnungspunkte aufzunehmen: (Bitte
dieses Schreiben sofort an alle Mitglieder des Ausschusses verteilen)

Antrag 1.:

Für alle verschiedenen Wege der Immisionen soll der Betreiber Unbedenklichkeits-Bescheinigungen beibringen.

 zu a. Die Einleitungssatzung für das Kanalnetz soll geändert werden,
         Erreger-Sporen dürfen nicht in das Kanalnetz gelangen.
 zu b. Die Gase der Trocknung sollen frei von lebensfähigen Sporen sein
 zu c. Gärsubstrat mit Sporen dürfen nicht auf Felder ausgebracht werden
 zu d. Das Trockensubstrat darf nur sporenfrei ausgeliefert werden.
 zu e. Die Abgase der Verbrennungs-Motoren dürfen keine giftigen
         Bestandteile mehr enthalten.

Die Behauptung des Betreibers, daß keine Sporen in die Umwelt entlassen
werden, muß durch regelmäßige Proben-Entnahme und Untersuchung der
Proben nachgewiesen werden.

Antrag 2.:

Wenn Zweifel an meiner Darstellung auftreten, beantrage ich als Exper-
ten Herrn Prof. Dr. Böhnel von der Uni Göttingen zu einer Anhörung zu
laden. Diese Veranstaltung sollte von allen Ratsmitgliedern besucht
werden, um einen einheitlichen Wissensstand zu erzeugen.

Begründung:  Clostridien-Recherchen

Es gibt 20 verschiedene Clostridien-Stämme. Die verbreiteste Art findet
man auch in der Gartenerde. Die gefährlichsten Stämme sind die Clostri-
dium Botulinum. Diese können sich nur im verwesenden Fleisch unter
Sauerstoff-Abschluß vermehren und entwickeln dabei ein hochwirksames
Nervengift. In der Militär-Technik wird dieser Prozeß genutzt, um Giftgas
für Granaten zu produzieren.

In einer Sauerstoff-Umgebung sterben die Clostridien ab und scheiden
hunderte Sporen aus. Diese Sporen können dauerhaft, Jahre bis Jahr-
zehnte, überleben und entwickeln sich in passender Umgebung (im Fleisch
unter Luftabschluß) wieder zu vermehrungsfähigen Clostridien. Die Sporen
können nur mit einer Temperatur über 130 Grad Celsius bei gleichzeitig
über 2 bar Druck abgetötet werden.

Gelangen die Sporen in den Kuhdarm, kann sich eine schleichende Krankheit entwickeln, je nach Fortgang der Regeneration der Sporen zu Clostridien. Das dabei austretende Nervengift führt zu Schluck- und Atembeschwerden, Lähmung der Gliedmaßen bis zum Herzstillstand. Die Krankheit ist unter dem Namen Viszeraler (=Eingeweide) Botulismus bekannt. In Deutschland sind 1300 Fälle aufgetreten mit wachsender Verbreitung  (im letzten Jahr Zunahme um 20 % ).
Die Sporen können auch über die Luft in menschliche Körper gelangen und
dort Nerven-Lähmungen erzeugen. Report-Bericht und top agrar 12/2006

Siehe  Report-Dokumentation. http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2006/00356/

Gelangen die Sporen in eine Biogas-Anlage, die auch mit Fleischabfällen
beschickt wird, so können sich diese explosionsartig zu Clostridien regenerie-
ren. Die Biogas-Anlage kann als ein millionenfach vergrößerter Kuhdarm
angesehen werden, nur daß nicht die Wandungen aus Fleisch bestehen,
sondern das Fleisch in der flüssigen Brühe herumschwimmt. Laut Aussage
von Frau Dr. Gouverneur, Veterinäramt Verden sind für die Biogas-Anlage
in Ottersberg Fleischabfälle bis zu einer Kantenlänge von 12 mm zugelassen. Dabei ist es für die Clostirdien völlig unerheblich, ob das Fleisch lebensmittel- tauglich ist oder ob es Gammelfleisch ist.

Das Methangas (das Produkt der Biogas-Anlage, mit dessen Hilfe die
Verbrennungs-Motoren die Generatoren antreiben, die dann elektrischen
Strom erzeugen) verdrängt den Sauerstoff in der Umhüllung der Gärbehälter.
So finden die Clostridien ideale Bedingungen für eine milliardenfache
Vermehrung.
Nach ca. 50-70 Tagen, wenn der Inhalt des letzten Fermenters ausgegoren ist,
wird das Gärsubstrat entweder auf Felder versprüht. Dabei sterben die
Clostridien durch den Luftkontakt ab und setzen massenweise Sporen frei.
Wird auf den Feldern im nächsten Jahr Mais angebaut oder Gras geerntet,
so ist der Kreislauf geschlossen. Die Kühe, die diese Futter fressen, nehmen
unweigerlich Sporen auf, die sich im Darm entwickeln können  ... und siehe oben.

Es sammelt sich nicht nur Methan und Schwefelwasserstoff, sondern auch
Nervengas in den Gärbehältern. Dieses entsteht bei der Regeneration der Clos-
tridien aus den Sporen. Methan benötigt man für die Verbrennungs-Motoren
als Antriebsgas, der Schwefelwasserstoff wird durch Brauneisenstein unschäd-
lich gemacht. Was passiert mit dem hochgiftigen Nervengas? Es gibt keine
Untersuchung, welche Reststoffe nach der Verbrennung in den Motoren in
die Außenluft entlassen werden. Hier ist Forschung notwendig.

Eine in der Ottersberger Biogas-Anlage verwendete Technik trennt mit einer
Zentrifuge die flüssigen Anteile des letzten Gärbehälters von den Feststoffen.
Die 37 % halbflüssige Pampe wird dann durch die Wärme der Blockheiz-
Kraftwerke (BHKW) getrocknet. Da der Trocknungsprozeß drucklos abläuft
und nur eine Temperatur von 110 bis 120 Grad erreicht wird, überleben die
Sporen. Die heißen, sporengesättigten Gase verbreiten sich je nach Wind-
richtung in die Umgebung.

Die 63 % abgetrennte Flüssigkeit (jährlich 110.000 Tonnen) soll unbehandelt
in den Kanal geleitet werden. Diese Flüssigkeit ist ebenfalls mit Sporen gesät-
tigt. Auf dem gesamten Weg vom Kreuzbuchen-Wald bis Oyten ins Klärwerk
werden diese Sporen gleichmäßig im Kanal verteilt. Alle Mitarbeiter, die mit
dem Kanal, mit den Pumpen, mit dem Klärwerk etwas zu tun haben, können
diese Sporen durch Luftübertragung in den Darm bekommen und es kann ein
schleichender Krankheits-Prozeß beginnen, dessen Ursache schwer oder über-
haupt nicht zu beweisen ist.

Da die Sporen dauerhaft sind und im Klärwerk in keiner Klärstufe 130 Grad
Celsius mit 2 bar Druck erreicht wird, werden die Sporen zuletzt mit dem
geklärten Wasser in die Wümme, dann in die Leste und dann in die Weser
entlassen. Sie verbreiten sich immer mehr und lauern Jahrzahnte auf die -
Möglichkeit, Fleisch unter Luftabschluß zu erreichen, um sich dort zu Clostri-
dien Botulinum zu regenerieren, dabei erzeugen sie das tödliche Nervengas.

Zusammenfassung:

Biogas-Anlagen, die mit Fleischabfällen betrieben werden, sind so die
Erzeuger und Verbreiter von massenweise hochgradigen Erregern, die
eine jahrzehntelange Lebensdauer haben. Die Ursache von auftretenden
Krankheiten ist bei Mensch oder Tier schwer oder garnicht nachweisbar.
Es hilft nur der Verzicht auf Kofermenten der Kategorie 3 (Fleischabfälle,
Leimleder  usw.)


Sehr geehrte Herr Ortsbürgermeister,
die FBO im Ortsrat Ottersberg stellt folgenden Antrag:

Der Ortsrat möge beschließen:

Beim Straßenbauamt Verden eine Fußgängerampel zu beantragen für:

die Überquerung der Großen Straße (L168) in Höhe Mühlenweg (Fortsetzung Am Wiestebruch) / Alter Weg.

Begründung:

Fußgänger sind im Straßenverkehr ungeschützt und deshalb besonders gefährdet.

Das hohe Verkehrsaufkommen in der L168.

Das Wohnquartier südlich der Großen Straße mit der Anbindung zum Ortskern nutzt den natürlichen Verkehrsfluß und folgt der Straßenführung genau zu diesem Kreuzungsbereich.

Die vorhandene Verkehrsinsel (zu klein für Fahrräder mit Anhänger!) und der (Auto-) – Kreisel bieten für Fußgänger/Radfahrer am falschen Platz zu wenig Sicherheit.

Der Waldorfkindergarten wird stark frequentiert – bringen (hin/zurück) , abholen(hin/zurück) bei 80 Kindern … 4x 80 = 320 Anfahrten.

Sottrum ist die Sicherheit seiner Bürger viel Wert, in Stuckenborstel wurde eine neue Fußgängerampel an der L168 installiert auf Gemeindekosten!

Das Straßenbauamt Verden übernimmt nur die vollen Kosten bei entsprechenden Belastungskriterien.

Die haben wir – wir sollten Sie nutzen!!

 Mit freundlichem Gruß

Ottersberg , den 25.04.2007

 Jürgen Baumgartner / Ortsrat