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Entwicklung der Demokratie - da gibt es noch viel zu tun.

 

Bürger- beteiligung  ist mehr,  als nur Wählen.

 

Was die Bürger wollen -   ist unser  Programm.


DEMOKRATIE UNTERM OTTERSBERGER HIMMEL

Mehrheit des Rates verhindert Bürgerentscheid !

Demokratie unterm Ottersberger Himmel ?

Liebe Ottersberger Bürgerinnen und Bürger,

das Bürgerbegehren war mit 1288 Unterschriften ein großer Erfolg. 13,5 Prozent aller Wahlberechtigten haben in vier Wochen unterschrieben. Viele Menschen wurden überhaupt erst über das Biomasseheizkraftwerk informiert. Wir haben das Bürgerbegehren Anfang März eingereicht, um einen Bürgerentscheid einzuleiten.

Wir finden, auch zwischen den Wahlen müssen die Bürger über wichtige Fragen entscheiden können. Denn sie sind die Auftraggeber der Ratsmitglieder.

CDU,SPD und Grüne sehen das anders. Sie haben am 5. März ,mit 20 zu 6 Stimmen (FDP, GLO, FBO) den Aufstellungsbeschluss für das Biomasseheizkraftwerk gefasst und damit den Bürgerentscheid verhindert. Das ist empörend und traurig.

Die Mehrheit des Rates hat die Forderung nach einem Bürgerentscheid ignoriert. Ihre Behauptung, es müsse schnell gehen, ist nicht stichhaltig. Schließlich ist der Vertrag mit der Firma Buss über die Abnahme der Wärme noch nicht abgeschlossen. Auch die Frage, woher die Biomasse (60,000 t jährlich) herkommt, ist offen.

Wir werden die weitere Planung kritisch begleiten, die offenen Fragen benennen und auf die Notwendigkeit einer Entscheidung durch die Bürger immer wieder hinweisen.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die unterschrieben und selbst Unterschriften gesammelt haben.

Mit herzlichen Grüßen

Martina Wolters, Hermann Oelsner und Tim Weber

(Vertreter/in des Bürgerbegehrens)

Tim Weber, Am Sandstich 11a, 28870 Ottersberg, timwillyweber@t-online.de

        

Leserbrief zu: Gewissenhafte Entscheidung vom  11.03.09 von Herrn Dr. Berzbach, Rotenburger Rundschau

Sehr geehrter Herr Dr. Berzbach,

ja es ist peinlich, wenn Bürger 60 Jahre nach  Einführung des Grundgesetzes immer noch fordern müssen,  neben der Grundnorm  "Wahlen" auch die  "Abstimmungen" ohne Ristriktionen durchführen zu können.

Es gab in der SPD große Männer wie Carlo Schmid, der sich in den Beratungen für das Grundgesetz vor 60 Jahren im  Parlamentarischen Rat (Ausschuß für Grundsatzfragen, 11. Sitzung am 14.10.1948)  vehement für die Abstimmungen der Bürger einsetzte, es ging um Artikel 20.2, "Wahlen und Abstimmungen".

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung: Vorsitzender von Mangold CDU: "In diesen Organen wird das Volk handelnd tätig. Man darf  aber nicht sagen, nur in diesen Organen; dann würde die Volksabstimmung ausgeschlossen." Dr. Schmid SPD: "Wir wollen kein Monopol für die repräsentative Demokratie  !" 

Heute dagegen wiederholen alle Parteien immer  wieder den Standartsatz: "Wir sind eine repräsentative  Demokratie." 

1300 Bürger (13,5 %) haben ein Bürgerbegehren eingereicht. Wäre bei den  Ratsmitgliedern eine demokratische Kultur vorhanden, hätten sie in der Ratssitzung am 05.03.09 nicht für den  Aufstellungsbeschluß, und damit gegen dieses Bürgerbegehren stimmen  können, zumal die Vorbedingungen (Anschluß Buss und Fernwärmenetz) noch nicht  zugesagt sind. 

"Das Bürgerbegehren durchbricht das Prinzip der  repräsentativen Demokratie." und "ergänzt es punktuell", schreiben Sie. Worauf beruht denn Ihr neu eingeführtes Prinzip? Bisher definiert das Grundgesetz unsere Demokratie. "Alle Staatsgewalt ... wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." "Alle" heißt wirklich ALLE,  wieso gibt es Ausschlüsse, die nur für das Volk bei Abstimmungen gelten? "Vom  Volke in Wahlen" - das ist das repräsentative System, "vom Volke in  Abstimmungen" - das wäre das direkte System. Es ist logisch, wenn das Volk direkt abstimmt, dann haben die Repräsentanten - die Vertreter des Volkes - zu  schweigen und nicht umgekehrt.

Mit den Wahlen werden die Vertreter gewählt und haben das  Tagesgeschäft zu erledigen - zum Wohle des Volkes. Durch die Wahl haben diese  Vertreter nicht das Recht erlangt, sich gegen das Volk zu wenden. Soweit geht  der Wählerauftrag nicht !!!  Hier wurde eine Grenze überschritten, die die Demokratie aushöhlt, hier wurde ein gültiges Bürgerbegehren beseitigt. Für  solche Fälle gibt es den Artikel 20. Absatz vier,  Grundgesetz: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand ...". Damit  war der Ruf während der Sitzung: "Wir sind das Volk !"  eine höchst passende Aussage.

Ihr Text: "... Bürgerentscheid ... eingeschränkt ...(um) Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zu erhalten." Wer ist den die Gemeinde? Das  sind  ca. 9600 wahl- und abstimmungsberechtigten Bürger - der Souverän. Er wählt  den Gemeinderat damit dieser in Vertretung der Bürger die Verwaltung lenkt zum Wohle der Bürger. Und wenn sich die Bürger mit einem Bürgerbegehren einschalten, dann sind das nicht Außenstehende, sondern das höchste Organ der Gemeinde  übt sein Selbstverwaltungsrecht in der Gemeinde aus - direkt.

Demokratie lebt vom Mitentscheiden. Die Mehrheit des Rates hat das verhindert und damit die Demokratie geschädigt. So ist nur die Parteienverdrossenheit weiter gewachsen. War das wirklich so klug, ein Bürgerbegehren in Ottersberg von ca. 1300 Bürgern  zu beseitigen ? Zumal  es im Februar einen Presseartikel von Ihrer Partei gab mit der Forderung, zuerst  einige Punkte zu klären, bevor der Beschluß gefasst werden könnte. Das klang vernünftig. Wieso hat Ihre Partei dann geschlossen in der Ratsitzung entgegengesetzt abgestimmt ? Trotz der immer noch ungeklärten Punkte, ist das nicht seltsam ? 

Manfred Dzubiella

 

Rat verhindert Bürgerentscheid am 05.03.09

Der Rat hat mit 20 (CDU, SPD, Grüne) zu 6 Stimmen  (FDP, GLO, FBO) den Aufstellungsbeschluß gefaßt und damit den Bürgerentscheid  verhindert. Das ist empörend und traurig. Bis Dienstag hatten wir immer noch die Hoffnung, daß die Ratsmitglieder durch die Unterschriften nachdenklich werden  und ihr Abstimmungsverhalten danach ausrichten würden. Dies war offensichtlich nicht der Fall.

Auf die Frage, wie viele Unterschriften denn vorliegen müßten, damit der Rat einen Bürgerentscheid zuließe, antwortete  Bürgermeister Hofmann ausweichend. Für ihn sei es keine Frage der Menge an vorliegenden Unterschriften. Er wolle in der Sache entscheiden.

Auch die Fraktionen der SPD und Grünen blieben die Antwort schuldig, wann denn der richtige Zeitpunkt für eine direkte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger sei. Im Dezember hatten sie noch erklärt, dafür sei es noch zu früh. Allein Torsten Pockels erklärte, er könne es mit seinen  Überzeugungen nicht vereinbaren, wenn die Bürger gegen das Biomasseheizkraftwerk stimmen würden. Und wenn die Bürger dafür stimmen würden, wäre seiner Ansicht  nach ein Bürgerentscheid nicht nötig.

Das sehen wir anders. Wir finden, auch zwischen den  Wahlen müssen die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen über Sachfragen treffen. Schließlich sind sie die Auftraggeber der Ratsmitglieder. “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.”  heißt es im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2. Leider kann sich die Mehrheit der  Ratsmitglieder dieser Überzeugung noch nicht anschließen.

Es gibt auch Hoffnungsschimmer. In vier Wochen unterschrieben knapp 1300 Ottersberger. Das war für uns eine schöne Erfahrung. Dies hat dazu geführt, daß viele Menschen über das geplante Biomasseheizkraftwerk überhaupt erst informiert wurden. Gestern waren ca. 120 Bürgerinnen und Bürger anwesend . Diese Öffentlichkeit ist ganz wichtig. Und Ihr Dasein hat uns auch getragen. Denn es ist gar nicht einfach, gegen eine schweigende Mehrheit anzureden. Schließlich haben die kritischen Fragen noch einmal die Schwachstellen offengelegt. Im weiteren Verfahren können wir die  Mehrheit an ihre Versprechen und ihr Versäumnis, die Bürger selbst entscheiden  zu lassen, erinnern.

Ausdrücklich möchten wir uns bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die unterschrieben haben und die selbst gesammelt haben. Auch  die Unterstützung durch die Ratsmitglieder Brigitte und Wilfried Mittendorf  (GLO) war uns sehr wichtig.

Kommentar zur Ratssitzung am 05.03.09 im Flecken Ottersberg

In diesem Jahr werden wir 60 Jahre Demokratie in Deutschland feiern. Dabei wird wahrscheinlich, besonders von Parteivertretern, immer wieder die repräsentative Demokratie hervorgehoben werden. Das einzige was mit diesen Aussagen bewiesen wird ist allerdings die Einäugigkeit der Parteien.

Unsere Demokratie steht auf zwei Beinen - die  Wahlen für das repräsentative System und die Abstimmungen für die direkte Demokratie (Art. 20.2 GG). Von den Parteien und auch von Teilen der Presse wird die direkte Demokratie verurteilt. Dabei liegt es offenkundig schon im Wort "direkt":  diese muß den Vorrang haben, hier entscheiden die Bürger direkt und  nicht über ihre gewählten Repräsentanten (den Vertretern lt Duden).

Bei der direkten Demokratie gibt es gewisse Hürden, die in Gesetzen von den Repräsentanten möglichst hoch gelegt wurden, um ihre eigene Macht nicht zu gefährden. 10 % der wahlberechtigten Bürger können in niedersächsischen Kommunen ein Begehren starten (in Ottersberg wären das 954  Unterschriften). Zusätzlich gibt es bestimmte Ausschlüsse, z. B. Bebauungspläne, über die ein Begehren unzulässig ist.

Wer hat denn die Unzulässigkeit veranlaßt? Das waren doch wieder die Repräsentanten in den Landesparlamenten, die Gesetze (wie NGO) beschlossen haben, um  direkte Demokratie zu erschweren. "Alle Staatsgewalt ... wird vom Volke  in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."  wie Jeder es im Art.20.2 nachlesen kann. Mit dem Wort "Alle" ist gesagt, daß das Volk über ALLES abstimmen kann, es kann keine Ausschlüsse geben, auch Bebauungspläne können nicht  ausgeschlossen werden. Die Ausschlüsse sind künstliche, nachträgliche  Konstruktionen der Parteien, um Ihre Macht des Alleinentscheidens zu sichern. Diese Ausschlüsse sind undemokratische Bestimmungen, die in anderen  Bundesländern schon aufgehoben wurden. 

Ein Blick in die Schweiz zeigt, die meisten  Abstimmungen werden dort gerade auf dem Gebiet der Bebauungspläne durchgeführt. Es werden sogar auf den Flächen, die bebaut werden sollen, Holzgerüste und Latten aufgestellt, damit sich die Bürger ein Bild machen können von der Größe  und der Örtlichkeit des geplanten Baues, damit alle Bürger informiert sind, was dort gebaut werden soll und worüber sie abstimmen. In der Schweiz ist ein Klima hoher Bürgerzufriedenheit  durch die direkte Demokratie geschaffen  worden.

Zurück nach Ottersberg: hier hätten die 1288 Unterschriften als direkte Aussage der Bürger alle Vertreter im Rat zu einem  Stopp veranlassen müssen, wenn hier die echte  Demokratie in ihren Köpfen vorhanden wäre. Denn unsere Vertreter sind nicht gewählt, um sich gegen die Bürger zu wenden. 

 S O W E I T   G E H T   D E R   W Ä H L E R A U F T R A G   N I C H T.

 Die Passage im Grundgesetz: "Alle Staatsgewalt ... wird vom Volke ... in ...  Abstimmungen  ... ausgeübt." ist noch nicht bei allen Ratsmitgliedern angekommen, statt dessen haben sie, wie auch im Bund häufig schon geschehen, den Knüppel rausgelassen.

Oder wie soll man die Aussage verstehen: "Die  komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge sprengen jeglichen Rahmen eines Bürgerbegehrens." Soll das heißen, die Bürger sind zu blöd? Es geht ja nicht nur  um Wirschaftlichkeit, es geht um Lebensqualität, um Heimat. Das versteht jeder Bürger. Auch dieses: ein 18 m hoher Fabrikkasten direkt am Wald widerspricht nicht nur der  Niedersächsischen Raumordnung (100 m vom Wald bleibt unbebaut), sondern auch jedwedem Naturempfinden.

Die viel berufenen Information der Bürger als  großartige Beteiligung der Bürger darzustellen, klingt wie ein Hohn, wenn diesen  Informationen kein Entscheid folgt. Die Informationen sind der erste Schritt, aber nicht das Ende. Informationen sind eine Selbstverständlichkeit, die man  sich in der letzen Ratsperiode auch noch geschenkt hat. Auch ein Runder Tisch  oder noch mehr Bürgerveranstaltungen sind Nebelkerzen, wenn daraus nichts weiter folgt.

Das Dilemma der Grünen ("daß ich als Ratsherr gegen  meine eigene Überzeugung stimmen müßte"), zeigt ein Unverständnis des Verfahrens der Abstimmung. Erstens steht  die Meinung der Grünen nicht über der  Meinung der Bürger. Und zweitens, sollte die Abstimmung eine 25 % -Mehrheit aller  wahlberechtigten Bürger ergeben, so ersetzt diese Abstimmung einen Ratsbeschluß. Damit braucht kein Ratsmitglied mehr über diesen Punkt abstimmen, die Bürger  haben das direkt erledigt.

So sieht man, die etablierten Parteien sind auch nach 60 Jahren nicht in der Lage, Demokratie in ihrer ganzen Bedeutung zu  verstehen. Oder wollen sie das nur nicht? Das wäre dann noch schlimmer.

Die Ratsmitglieder von GLO, FDP und FBO, die für das Bürgerbegehren stimmten (indem sie gegen den frühzeitigen Aufstellungsbeschluß gestimmt haben), haben nicht ihre "private Auffassung von  Demokratie" vertreten, sondern 1288 Bürger in ihrem berechtigten Interesse für Mitbestimmung nach dem Grundgesetz Art. 20.2 !

Auch der Ruf: "Wir sind das Volk!", ist nicht  anmaßend, wie in der Presse zu lesen war, denn im Grundgesetz Art.20.4  ist jeder Bürger zum Widerstand aufgerufen, wenn die Grundlagen der Demokratie beseitigt werden. Hier wurde ein Bürgerbegehren, welches zu einer  Abstimmung führen sollte, kalt beseitigt.

So gesehen ist diese Abstimmung des Ottersberger Rates für einen Aufstellungsbeschluß und damit gegen ein Bürgerbegehren von 1288 Bürgern, kein Sieg der beteiligten Parteien, sondern ein Armutszeugnis für ihre Kultur der Demokratie. Zurück zu Bürgersprechstunde. 

Demokratie unterm Ottersberger Himmel

Mit 1288 Unterschriften wurde ein gültiges Bürgerbegehren erreicht. 956 Unterschriften (10% der wahlberechtigten Bürger) hätten ausgereicht. Am 03.03.09 sind die Unterschriften in einem Schatzkästchen in der Gemeindeverwaltung abgegeben worden. Es tröpfeln immer noch einige Unterschriften nach, jetz sind es 1309.

05.03.09 20:00 Rat, Aula Wümmeschule

In einer Demokratie entscheiden die Bürger. Sie wählen die Repräsentanten (die Vertreter der Bürger), die das Tagesgeschäft in Vertretung und zum Wohle der Bürger erledigen. Bei Grundsatzentscheidungen und wichtigen Fragen können die Bürger die Entscheidung an sich ziehen und selbst entscheiden. So sollte es sein, so ist es noch nicht im Bund. Dort wird den Bürgern das Recht  der Abstimmung, ein Fundament der Demokratie,  noch vorenthalten. Die großen Parteien wollen ihre Macht der Entscheidung nicht abgeben. In den Kommunen ist dieses Recht mit hohen Hürden schon erkämpft. Das wollen wir nutzen.

Wenn ca. 1000 Ottersberger Bürger ab 16 Jahren dieses Begehren unterschreiben, muß die Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen. Wenn mindestens 25 % (Abstimmungs- Quorum) der Wahlberechtigten die gestellte Frage mit “JA” oder “NEIN” beantworten, ist der Entscheid gültig. Dann hat die Entscheidung das gleiche Gewicht wie eine Abstimmung im Gemeinderat. Die Beteiligung muß dann noch höher sein, da die Bürger nicht einheitlich abstimmen. Aber auch wenn das Quorum nicht erreicht wird, und dann der Gemeinderat den Bau der Anlage zustimmen sollte, ist die Bürger- Abstimmung sinnvoll gewesen. Wenn die Beteiligung der Bürger nicht hoch genug ausfällt, können sie sich später nicht über die Folgen beklagen.

Es geht um ein Biomasseheizkraftwerk mit 6 MW (6 Millionen Watt) elektrische Leistung und 12 MW Wärmeleistung. Standort soll am Kreuzbuchen neben Fa. Buss sein. Näheres entnehmen Sie der Presse und der Pressemitteilung.

Das Unterschriftenblatt können Sie ausdrucken unter dem Button “BEGEHREN” als Information kann die Rückseite ausgedruckt werden unter “BEGEHREN 1”. Einen Bericht von der Besichtigung des Biomassekraftwerkes in Dinslaken finden Sie HIER klicken.  Fragen für die Veranstaltung am 12.02.09 in der Aula HIER.

Die Zettel mit den Unterschriften können Sie am Kreisel in den Unterschriften- Briefkasten einstecken oder in der Amtshof Buchhandlung abgeben. Dort ist auch im 1. Stock eine Anzeigentafel sichtbar, auf der Jederman(frau) die Anzahl der abgegebenen Unterschriften täglich beobachten kann.

 

 

Übergabe der 1288

Unterschriften in der Schatzkiste

  am 03.03.09 im Rathaus

des Fleckens Ottersberg

Von links: Hermann Oelsner,     Tim Weber,      Martina Wolters,              Vertreter der Gemeinde Jürgen Buthmann v. Schwartz

Antrag der FBO-Fraktion: Der Bürgermeister möge eine Bürgersprechstunde einrichten.

Im Dez. 2008 wurde dieser Antrag eingereicht und von der Verwaltung nicht behandelt und nicht beantwortet.

Dann kam die Ratssitzung am 05.03.09, in der das Bürgerbegehren von ca. 1300 Bürgern (notwendig waren 954 Stimmen, offiziell abgegeben wurden 1288 Stimmen, nachgekleckert kamen noch 21  Stimmen dazu =1309)  in vorgezogener Sitzung durch die mehrheitliche Zustimmung des Rates (CDU, SPD und Grüne) zu dem Aufstellungsbeschluß für das Biomasse-Heizkraftwerk unzulässig erklärt wurde. Damit waren 1309 Bürger kurzerhand unmündig erklärt worden, entsprechend waren die Reaktionen dieser Bürger. Die Aussagen reichten von: “Das kann nicht sein!”, “Was erlauben sich die Parteien!” bis “Was hat das mit Demokratie zu tun!”. Auf diese Aussprüche der Bürger bezog sich unsere Aussage in der Sitzung am 26.11.09: “Demokratie ist die Herrschaft des Volkes und nicht die Herrschaft des Rates und auch nicht die Herrschaft des Bügermeisters!”  Siehe auch: Kommentar zur Ratssitzung 05.03.09

Wir überlegten uns, wie wir diese Situation “heilen” könnten und kamen auf unseren Antrag vom Dezember zurück. Wenn der Bürgermeister eine Bürgersprechstunde einrichten würden, könnten die Bürger erkennen, daß der Bürgermeister bereit sei, auf die Bürger zu hören. Mit den monatlich, immer wiederkehrenden  Einladungen in den Zeitungen zu den Bürgersprechstunden würden die Bürger sehen, daß im Rathaus eine gewisse Bürgerorientierung vorhanden ist. Es kam auf eine versöhnende Geste an, damit würde das Image des Amtes des Bürgermeisters erhöht.

Der Bürgermeister lehnte diese Geste rundweg ab, er habe soviele Termine und sein Terminkalender gebe keinen festgelegten Termin in wöchentlichem oder monatlichen Rhythmus her. Schon hier war zu erkennen, er wollte einfach nicht. Seine Türe stünde sowieso immer offen, und jeder Bürger könnte sich anmelden und bekäme einem Termin. Das klang zwar gut, die Wirklichkeit zeigte allerdings, so erzählte uns ein Bürger, er habe dreimal um einen Termin gebeten, aber er bekam keinen zugesagt.  Zuletzt hat sich der Bürger resigniert abgewendet.

Wäre eine Bürgerorientierung beim Bürgermeister vorhanden, dann könnte auch der Bürgermeister durch frühzeitiges Festlegen der Termine für die Bürgersprechstunde alle später zu vereinbarenden Termine immer so legen, daß die Zeit für die Bürgersprechstunde frei bliebe. Denn in einem demokratischen System müßte der Kontakt mit den Bürgern die höchste Priorität haben. Auch ein Termin mit einem Minister, oder sonstigen in der Hierarchie angesiedelten Personen, die in der Demokratie alle nur die Vertreter der Bürger sind, müßte hintanstehen, wenn Termine mit den Bürgern festliegen. So funktionieren die Festlegungen von Terminen: man schaut in den Terminkalender und sieht was noch frei ist. Ist die Bürgersprechstunde festgelegt, dann muß halt ein anderer Termin für den Minister gefunden werden. Das ginge, wenn eine Bürgerorientierung eingefleischt wäre, bei einer Hierarchieorientierung kommt der Bürger immer ganz zum Schluß oder garnicht.

So warteten wir darauf, daß unser Antrag für eine Bürgersprechstunde im Rat behandelt würde, um diese Gedanken einbringen zu können. Eines Tages erfuhren wir, daß der Bürgermeister die Sprechstunde ablehnt und der Punkt nicht auf die Tagesordnung des Rates komme. Erst durch unsere Intervention bei der Kommunalaufsicht gelang es, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.11.09 zu setzen, bezeichnenderweise wurde dieser Punkt als zehnter und letzter Tagesordnungspunkt aufgeführt.

Gleich zum Beginn der Sitzung gelang es, den Punkt als vierten Punkt hochzusetzen, sodaß bei der Behandlung dieses Punktes die Öffentlichkeit und die Presse noch anwesend war.

Wir versuchten unsere Argumete anzubringen, wie oben beschrieben. In der Aussprache wurde auch von den anderen Ratsmitgliedern bestätigt, daß es  wünschenswert sei, wie andere Gemeinden, diese Bürgersprechtunde zu haben, jedoch ... und hier schlägt die Obrigkeitshörigkeit der Vertreter der sogenannten “Volksparteien” durch ...  man würde es dem Bürgermeister selbst überlassen, wie er seine Arbeit einrichtet. Selbst eine Empfehlung, eine Bürgersprechstunde einzurichten, würde man nicht zustimmen wollen.

Außerdem, so der Vorsitzende des Rates, zu dem Bürgerbegehren wäre in der NGO ( Niedersächsische Gemeindeordnung) festgelegt, daß diese  unzulässig erklärt werden könnten. Wobei er den Hinweis vergaß, daß in anderen Bundesländern diese Bestimmung für Bebauungspläne bereits aufgehoben wurden. (Hmmh? Irgendwie war der Vorsitzende auf einem ganz anderen Gleis, hier ging es doch nur um die Bürgermeister- Sprechstunde.)

 So kam es zur Abstimmung, 5 Ratsmitglieder waren dafür, dem Bürgermeister zu empfehlen, eine Bürgersprechstunde einzurichten (FBO, GLO), alle anderen waren dagegen.

Nach Abschluß der Sitzung, nachdem die Öffentlichkeit und die Presse gegangen war, wurde der Fraktionvorsitzende der FBO lauthals und ärgerlich vom Bürgermeister gerügt. Die FBO würde immer Themen aufbringen, die nur Unruhe in der Bevölkerung bringen und die Gemeinde in der Öffentlichkeit schlecht aussehen lassen.

Wir waren etwas verblüfft. Nicht die Tatsache, daß eigentlich elementare Tätigkeiten des Bürgermeisters in einer demokratischen Grundordnung nicht geleistet werden, war das Problem, sondern, daß wir auf diese Mängel hinweisen, diese Probleme der Öffentlichkeit bewußt machen und eine Änderung empfehlen.  Hmmh. Was kann man dazu noch sagen?

Wir werden den Bürgermeister bitten, zu diesem Text ein Kommentar zu schreiben, den wir dann auch hier veröffentlichen werden. Zunächst einmal die Presseerklärung dazu und unsere beiden Anträge von Dez.2008 und März 2009.

Einen Komentar des Bürgermeisters könnten wir nicht erwarten, so die Antwort, wir würden schon verantwortungsvoll unsere Veröffentlichungen gestalten.

 

Pressemitteilung

Bürgermeister wehrt sich gegen Bürgermeistersprechstunde

Ottersberg. Auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürger hat die FBO Anfang Dezember 2008, einen Antrag zur Einrichtung einer  Bürgermeistersprechstunde gestellt. Dieser Antrag wurde im Verwaltungsausschuss  beraten. Bürgermeister Hofmann leitete diesen Antrag aber nicht an den Rat  weiter, da er seiner Ansicht nach nicht in dessen Kompetenz läge. Auch ein  zweiter Antrag vom März 2009, der klarstellte, daß es sich um eine Empfehlung an den Bürgermeister im Interesse einer bürgernahen Verwaltung handelt, führte nicht zu einer Weiterleitung an den Rat. Erst die Kommunalaufsicht konnte Bürgermeister Hofmann bewegen, seine Haltung zu überprüfen.

Eine Bürgermeistersprechstunde wird von einigen  Gemeinden angeboten. Sie dient in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern als  feste Anlaufstelle, um ihre Anliegen und Ideen in einem persönlichen Gespräch  vorzutragen. Für den Bürgermeister und die Verwaltung bedeutet es die Möglichkeit, Probleme frühzeitig wahrzunehmen. Zusätzlich kann sich die Gemeinde als bürgeroffen präsentieren und bietet gleichzeitig einen Rahmen, in dem  Gespräche stattfinden können.

”Eigentlich hat die Bürgermeistersprechstunde nur  Vorteile, Nachteile wurden uns bisher nicht benannt”, wundert sich Manfred  Dzubiella über die Ablehnung seitens des Bürgermeisters.

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Antrag (3.12.2008) Einrichtung einer  Bürgersprechstunde des Bürgermeisters

Der Bürgermeister möge spätestens ab dem 1.4.2009 einmal wöchentlich eine Bürgersprechstunde einrichten.

Begründung:

Für viele Bürgerinnen und  Bürger ist es nicht selbstverständlich, ins Rathaus zu kommen und sich mit ihren  Anliegen an den Bürgermeister zu wenden. Deswegen ist für sie die Aussage, die  Tür stehe immer offen, wenig hilfreich. Zumal sie damit rechnen müssen, dass der Bürgermeister aufgrund seiner anderen Verpflichtungen nicht im Hause ist. Eine Bürgersprechstunde könnte beworben werden und würde dadurch die Transparenz  steigern, wann der Bürgermeister für die Bürger erreichbar ist. Der Bürgermeister wüsste zuverlässiger, wo den Bürgern der Schuh drückt und könnte  eventuell vorhandene hohe Erwartungshaltungen berichtigen. Nachbargemeinden  haben dieses Angebot bereits eingeführt.

Antrag (25.3.2009) Einrichtung einer Bürgersprechstunde des Bürgermeisters

Der Bürgermeister möge spätestens ab dem 1.7.2009 eine regelmäßige Bürgersprechstunde einrichten.

Begründung:

Für viele Bürgerinnen und  Bürger ist es nicht selbstverständlich, ins Rathaus zu kommen und sich mit ihren  Anliegen an den Bürgermeister zu wenden. Deswegen ist für sie die Aussage, die  Tür stehe immer offen, wenig hilfreich. Zumal sie damit rechnen müssen, dass der Bürgermeister aufgrund seiner anderen Verpflichtungen nicht im Hause ist. Eine Bürgersprechstunde könnte beworben werden und würde dadurch die Transparenz  steigern, wann der Bürgermeister für die Bürger erreichbar ist. Der Bürgermeister wüsste zuverlässiger, wo den Bürgern der Schuh drückt und könnte  eventuell vorhandene hohe Erwartungshaltungen berichtigen. Nachbargemeinden  haben dieses Angebot bereits eingeführt. Es handelt sich um eine Empfehlung des  Rates an den Bürgermeister, der er im Interesse des Fleckens nachkommen  möge.