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Entwicklung der Demokratie - da gibt es noch viel zu tun.

 

Bürger- beteiligung  ist mehr,  als nur Wählen.

 

Was die Bürger wollen -   ist unser  Programm.


ANREGUNGEN  BÜRGERBETEILIGUNG

HINWEISE AUF  GRUNDIRRTÜMER IM GEMEINDERAT  UND IN UNSERER  GESELLSCHAFT .

1. IRRTUM: Der Gemeinderat sei der Souverän in der Kommune.

Richtig ist: Die ca. 9600 wahlberechtigten Bürger sind der Souverän in unserer Gemeinde. Die Ratsmitglieder sind nur die gewählten Vertreter der Bürger und sollen im Namen und zum Wohle der Bürger handeln.

2. IRRTUM: Wir sind eine repräsentative Demokratie.

Richtig ist: Unser Grundgesetz (unsere Verfassung) bestimmt in Artikel 20.2:        “Sie (Alle Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen  ... ausgeübt.” Mit den Wahlen werden die Repräsentanten der Bürger gewählt. Das ist der repräsentative Teil  (50 % ) unserer Demokratie. Die zweite Hälfte unserer Demokratie sind die Abstimmungen des Volkes, diese werden von den gewählten Vertretern systematisch unterdrückt, geleugnet oder nicht gewürdigt.

3. IRRTUM: Unsere Demokratie hat sich in 60 Jahren bewährt und wir wollen         sie, so wie sie ist, weiterführen.

Richtig ist: Seit Beginn unserer Wahlen haben sich immer mehr Bürger nicht mehr daran beteiligt. Von ursprünglich 70-80 % Beteiligung sind heute nur noch geblieben:  

  - Beteiligung bei der Wahl des Landrats im Kreis Verden: unter 25 %.                 - Unsere letzte Kommunalwahl in Niedersachsen: 51 %.                                     - Die letzte Landtagswahl in Baden-Würtemberg 46 %.                                      - Die Bürgermeisterwahl in Ottersberg 47 %.

Immer mehr Bürger wenden sich von unserer nur repräsentativen Demokratie ab, die Politik-Verdrossenheit wandelt sich in Demokratie-Verdrossenheit. Das zeigt sich auch in den Wahlerfolgen von rechten Gruppen. In der letzen Legislatur- Periode waren in den Kommunen in Niedersachen 8 NPD-Mitglieder vertreten, jetzt sind es schon 28 plus 1 Sitz im Kreistag.

Siehe auch “Mehrheit mit Demokratie unzufrieden.

4. IRRTUM: In der Demokratie werden nur Entscheidungen getroffen, wenn            eine  50% - Mehrheit erreicht wird.

Richtig ist: Durch die geringe Beteiligung reicht heute schon eine Mehrheiten von um die 25 %  aller Wahlberechtigten. Hier in Ottersberg haben 2400 Bürger von 9600 Wahlberechtigten für unseren Bürgermeister gestimmt = 25,2 %. Da die Amtszeit erst von 4 auf 5 Jahre und jetzt von 5 auf 8 Jahre erhöht wurde, ist auch hierdurch die demokratische Beteiligung der Bürger ausgedünnt worden.

5. IRRTUM: Der Rat arbeitet für das Wohl der Bürger.

Richtig ist: Der Rat kennt das Wohl der Bürger garnicht, der Rat kann das Wohl der Bürger nur vermuten. Die Ratsmitglieder vertreten meist nur ihre eigenen Interessen, oder Partei- oder Gruppeninteressen. Das Wohl der Bürger kann nur durch Abstimmungen der Bürger zweifelsfrei ermittelt werden. Ein Souverän, bestehend aus 9600 wahl- und abstimmungsberechtigten Bürgern, kann sich nur durch Abstimmungen äußern. Dabei müssen die Bürger sich abstimmen, ob sie überhaupt tätig werden wollen (Begehren) und wenn ja, müssen sie abstimmen können, im Sinne von Entscheidung. Nur wenn für die Bürger das Recht der Abstimmungen ohne hohe Hürden bereit steht, ist es erlaubt, den Vertretern im Rat zu zugestehen, daß sie zum Wohle der Bürger gehandelt haben. Nur wenn Widerspruch durch die Bürger erlaubt ist und dennoch kein Widerspruch auftritt, kann man sicher sein, daß der Rat zum Wohle der Bürger gehandelt hat.

 

Eine Gute Möglichkeit unsere Demokratie attraktiver zu machen und weiter zu entwickeln, ist eine bewußt und konsequent von allen Ratsmitgliedern verfolgte Bürgerorientierung. Dazu gehören alle Punkte, die den Bürgern eine größere Beteiligung einräumen. Dabei haben die Kommunen durch ihre Selbstverwaltung gute Möglichkeiten, das zu tun. Die NGO ist dabei nicht als Hindernis anzusehen. Sie ist der Minimalkonsenz, hinter den Vorschriften der NGO darf man nicht zurückgehen, aber jederzeit können die Bestimmungen in Richtung Mehr- Demokratie in Selbstbeschlüssen erweitert werden, wenn es gelingt, den Wille der Ratsmehrheit in diesem Sinne zu erwecken, z. B. in den folgenden Punkten:

1. Die Bürgerfragestunde vor den Sitzungen wird nicht nur auf Fragen begrenzt, sondern für Vorschläge und Anregungen der Bürger geöffnet.

2. Wollen sich Bürger während der Beratungen im Rat und in den Ausschüssen äußern, sollte der Vorsitzende bereitwillig die Sitzung unterbrechen und die Äußerung zulassen. Das Verstecken hinter NGO-Bestimmungen, um Bürger abzuwürgen, läßt keine demokratische Weiterentwicklung zu.

3. Ein Bürgerbüro für Beschwerden und Anregungen der Bürger sollte permanent eingerichtet sein. Ein Mitarbeiter der Gemeinde sollte vorrangig während der Geschäftszeit dafür bereit sein, Beschwerden und Anregungen der Bürger auf- zunehmen und weiterzuleiten. Nutzen die Bürger das Büro nicht, ist das ein Zeichen, daß keine Probleme bestehen und nicht, daß dieses Büro überflüssig ist.

4. Ein Bürgerhaushalt soll den Bürgern die Möglichkeit geben, Vorschläge für vorrangige Aufgaben zu machen. Die Stadt Achim hat dieses eingeführt, um durch Bürgerorientierung die Bürger für den politischen Prozeß zurück zu gewinnen. Wir sollten das für Ottersberg ebenfalls aufgreifen

5. Nur durch Abstimmung kann die wahre Meinung der Mehrheit der Bürger in Einzelfragen ermittelt werden. Dazu sollten die hohen Hürden und Ausschlüsse abgebaut werden. Alle Bestimmungen sollten so ausgeführt werden, dieses Instrument nutzbar zu machen. Die Kreativität der Bürger kann so erschlossen werden.

Bei den Bürgern soll Stolz auf unsere demokratische Staatsform erzeugt werden. Damit wird auch die größtmögliche Verteidigungs-Bereitschaft bei den Bürgern gegen diktatorische Tendenzen aufgebaut.

Es muß für jeden Bürger klar erkannbar sein, unsere Demokratie ist die beste Organisationsform einer Gesellschaft, dann hat sie auch Bestand. Vermutlich wird sich dann ein NPD-Verbot erübrigen. Nutzen wir die Zeit sinnvoll, ehe hier in Ottersberg die ersten Kandidaten rechter Gruppen einziehen.

Erkennbare Mehr-Demokratie für die Bürger ist ein Garant für freiheitliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Die Ratsmitglieder können jetzt beginnen, diesen Prozeß anzustoßen.

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