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Artikel 20.2 Grundgsetz : “Alle Staatsgewalt ... wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt”
Die meisten Parteien nutzen das Grundrecht der Wahlen, verneinen aber konstant (schon seit über 60 Jahre) das Recht der Abstimmungen für die Bürger. Wir meinen, solange die Parteien nicht den
Abstimmungen der Bürger zustimmen, sollten auch die Parteien nicht mehr von den Wahlen profitieren können. (siehe auch Leserbrief “Bürgerbegehren unzulässig” )
Hier haben wir Kriterien zusammengestellt, die uns erlauben, die demokratische Grundhaltung der Parteien in Bezug auf den Hauptartikel unseres Grundgesetzes Art. 20.2 zu erkennen.
Die einzelnen Äußerungen der verschiedenen Politiker sind nicht vollständig. Wem noch Aussprüche usw. bekannt sind, die in diesem Zusammenahng nutzbar sind, kann sich bei uns melden.
Bevor die Bürger gar nicht mehr zur Wahl gehen, sollten sie sich die Alternativen ansehen. Das sind Parteien, die sich neu gegründet haben, die vor allem noch die Bürgerinteressen vertreten wollen,
die noch nicht so sehr eingefahren sind, das sie nur noch die eigenen Parteiinteressen vertreten. Leider treten die Violetten in Niedersachsen nicht an.
Für Nichtwähler gibt es die Möglichkeit, seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bei dem “Omnibus für Direkte Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin“ abzugeben. Dort werden die Karten
gesammelt und geschlossen zum Bundestag abgegeben. Das soll ein Zeichen setzen, wieviele Bürger mit dem Ausschluß der Volksabstimmung nicht mehr einverstanden sind. So kann eine Nichtwahl noch einen Sinn haben und
den Willen der Nichtwähler ausdrücken.
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Parteien
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Erklärungen
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Punkte
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Wählbar ?
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Die
Violetten
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Eine neue Partei, die sich besonders für die Einführung der Volks- Abstimmungen der Bürger im Bund und in Europa einsetzt.
Ein weiterer Hauptpunkt des Programms dieser Partei ist die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens für die Bürger. (Die FW - Freien Wähler treten zur Bundestagswahl nicht an.)
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+6
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+ 6 Punkte
JA
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FDP
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Ist noch sehr zögerlich, hält sich eher an den alten Strukturen fest.
In Ottersberg hat sie sich für den 2. Bürgerentscheid (Biomassekraftwerk) eingesetzt.
Einer Änderung der Bürgerentscheids- Satzung in der Gemeinde Ottersberg zur Verbesserung von Entscheiden hat sie zugestimmt.
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-3
+6
+1
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+ 4 Punkte
JA
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Grüne
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Fr. Künast setzt sich für Bürgerentscheide ein.
Vor 4 Jahren hat die Grünen-Fraktion im Bundestag einen Antrag auf Einführung der Abstimmung gestellt.
Vor 5 Jahren haben die Grünen im Land Niedersachsen einen Antrag gestellt, um die hohen Hürden bei Bürgerentscheiden abzusenken.
In Ottersberg hat die Grünen-Fraktion gegen den 2. Bürgerentscheid gestimmt, obwohl 1288 Bürger in einem gültigen Begehren eine Bürgerabstimmung gefordert haben. * siehe unten
Einer Änderung der Bürgerentscheids- Satzung in der Gemeinde Ottersberg zur Verbesserung von Entscheiden hat sie zugestimmt.
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+1
+1
+1
-6
+1
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-2 Punkte
Nicht mehr
wähl-
bar.
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SPD
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Im Parlamentarischen Rat (1948) hat sich Carlo Schmid für die Abstimmungen der Bürger neben den Wahlen besonders eingesetzt. Dadurch sind die
Worte “und Abstimmungen” überhaupt in den Artikel 20.2 des Grundgesetzes gekommen. Seine Aussage:”Wir wollen kein Monopol für die repräsentative Demokratie.”
Jochen Vogel hat sich besonders als Parteivorsitzender für die Abstimmung der Bürger eingesetzt.
Rainer Schnäpp hat bewirkt, daß die Briefabstimmung für Ottersberg in die Satzung von Ottersberg eingefügt wurde.
In Ottersberg hat die SPD-Fraktion gegen den 2. Bürgerentscheid gestimmt, obwohl 1288 Bürger in einem gültigen Begehren eine Bürgerabstimmung gefordert haben. * siehe unten
Einer Änderung der Bürgerentscheids- Satzung in der Gemeinde Ottersberg zur Verbesserung von Entscheiden hat sie abgelehnt.
Der Fraktionsvorsitzende äußert, daß er sich vordringlich für die repräsentative Demokratie ohne Bürgerabstimmung einsetzen will.
Als Bürgerbeteiligung sind Information der Bürger völlig ausreichend.
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+3
+3
+1
-6
-1
-3
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-3 Punkte
Nicht mehr
wähl-
bar.
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CDU
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Im Parlamentarischen Rat (1948) hat sich der Vorsitzende Mangold für die Abstimmungen der Bürger neben den Wahlen besonders eingesetzt. Dadurch sind das Worte “ und Abstimmungen” überhaupt
in den Artikel 20.2 gekommen.
In der heutigen Zeit fällt die CDU- Fraktion besonders in allen Parlamenten damit auf, daß sie alle Initiativen, die in Richtung Abstimmung der Bürger gehen, zu verhindern
suchen.
Der Bundespräsident spricht sich für die Direktwahl für dieses Amt aus. Das geht zwar nicht in Richtung “Abstimmungen”, aber es vermehrt die Demokratie.
Die Kanzlerin lehnt jede Abstimmung der Bürger neben der Wahl ab, es könnte die derzeitige Struktur der repräsentativen Demokratie leiden.
In einer Ratssitzung in Ottersberg behauptet ein Ratsmitglied der CDU, die gewählten Vertreter der Bürger im Rat seien der Souverän.
In Ottersberg hat die CDU-Fraktion gegen den 2. Bürgerentscheid gestimmt, obwohl 1288 Bürger in einem gültigen Begehren eine Bürgerabstimmung gefordert haben. *siehe unten
Einer Änderung der Bürgerentscheids- Satzung in der Gemeinde Ottersberg zur Verbesserung von Entscheiden hat sie abgelehnt.
Der Kandidat Andreas Mattfeld, CDU äußert sich nicht zu der Frage einer Einführung der bundesweiten Volksabstimmung. Die CDU spricht sich gegen die Volksabstimmung aus.
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+3
-3
+1
-3
-1
-6
-1
- 3
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-13 Punkte Gar- Nicht
mehr
wähl-
bar.
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Das 1. Bürgerbegehren in Ottersberg zum Thema: “Verkauf der Rathauswiese” scheiterte daran, daß die 25 % - Hürde der Beteiligung bei der Abstimmung nicht erreicht wurde. Es fehlten ca. 100 Stimmen.
Erst nach dem Scheitern wurde die Briefabstimmung eingeführt, sonst wäre wohl mit der Briefabstimmung die 25% erreicht worden.
Das 2. Bürgerbegehren zu Thema: Bau eines Biomasseheizkraftwerkes am Kreuzbuchen neben der Biogasanlage erreichte die 10 % Hürde für das Begehren. 1288 Unterschriften wurden am 3.3.2009 abgegeben,
nötig wären 956 Unterschriften. Es war geplant zusammen mit der Europa-Wahl am 07.06.2009 die Abstimmung durchzuführen.
Am 5.3.2009, in einer vorgezogenen Sitzung, haben die Grünen, die SPD und die CDU einen Aufstellungs- Beschluß zu dem Kraftwerk beschlossen, angeblich eilte es sehr. Mit diesem Beschluß wurde
das Bürgerbegehren unzulässig. Bis zum heutigen Tage (25.11.09) war dieser Aufstellungsbeschluß die einzige Tat in der Sache des Kraftwerkes. Somit verfestigt sich der Eindruck: der frühe Beschluß hatte nur den
einen Zweck, das Bürgerbegehren zu unterbinden. Damit haben sich diese drei Parteien gegen die Demokratie ausgesprochen.
Es wäre auch ein anderes Vorgehen möglich gewesen, wenn diese drei Parteien eine strikte Bürgerorientierung und ein waches Demokratieverständniss gehabt hätten. Sie hätten die Abstimmung am 07.06.09
abwarten können und dann nach dem Bürgerwillen handeln können. Leider sind die sogenannten “Volksparteien” nicht willig, auf das Volk zu hören. 60 Jahre Allein-Entscheiden wollen sich diese Parteien nicht nehmen
lassen auch wenn damit ihre antidemokratische Grundhaltung sichtbar wird.
Die Frage für uns als Bürger bleibt bestehen: Wollen wir Parteien wählen, die sich gegen die Bürger wenden ? Wollen wir unseren gewählten Vertretern gestatten, die Arroganz der Macht für sich
auszuleben gegen die eigenen Wähler? Geht unser Wählerauftrag soweit, daß diese Parteien, sich gegen die Bürger wenden dürfen? Wollen wir als Wähler den Parteien die Macht geben, sich gegen das Volk zu wenden? Das
ist unfaßbar ! Jeder Wähler muß für sich selbst entscheiden, ob für ihn diese Parteien noch wählbar sind. Wir meinen, die Wähler sollten sich nach Alternativen umschauen.
FBO-Fraktion
(Die FBO ist keine Partei, sondern eine Bürgerinitiative, mit 3 Sitzen im Gemeinde-Rat und 2 Sitzen in Ortsräten von Ottersberg.)
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